Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen 

(Datum der letzten Änderung: 10.07.2024)

Wir begrüßen Sie im Geschäft der MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH. Bitte beachten Sie, dass 
für sämtliche Verträge, die Sie mit uns schließen, unsere nachfolgend genannten Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen gelten. Bitte beachten Sie auch die hier getroffenen Regelungen für 
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. 

§ 1 Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss 

1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich in ihrer jeweiligen Fassung für alle mit uns 
geschlossenen Verträge. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, 
es sei denn, wir haben ihrer Gültigkeit ganz oder teilweise schriftlich im Einzelfall zugestimmt. 
2. Sofern wir die von Ihnen gewünschte Ware nicht im Lager vorrätig haben sollten, können Sie diese 
auch bei uns bestellen. Die vom Besteller abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. 


§ 2 Überlassene Unterlagen 

1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – 
auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das 
Eigentums-und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht 
werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. 
2. Solche Unterlagen stellen, soweit nicht ausdrücklich so bezeichnet, kein Angebot dar. 


§ 3 Preise und Zahlung 

1. In unseren Preisen ist die gesetzlich gültige Umsatzsteuer enthalten. Rechnungen werden 
unmittelbar erstellt und entweder als Ausdruck übergeben oder digital übersendet. Soweit nicht 
vorhandene Ware bestellt wird, fallen keine gesonderten Entgelte an, wenn die Ware zur Abholung 
in unserem Ladenverkauf bestellt wird. Ein Versand an einen anderen Ort als unserem Geschäft 
erfolgt gegen gesondertes Entgelt, dessen Höhe wir Ihnen bei Bestellung mitteilen. 
2. Das Entgelt wird mit der Bestellung in voller Höhe fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei 
schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Entsprechend ist der Skontoabzug bei Gutschriften 
zulässig. Eine Abgabe vorhandener Ware erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung. Bei Barzahlung 
bitten wir unsere Kunden das Wechselgeld sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen können 
nicht anerkannt werden. 

3. Sofern im Einzelfall auf die Zahlung im Wege der Vorkasse ganz oder teilweise verzichtet wurde, 
ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen, es sei denn es besteht eine 
gesonderte Zahlungsvereinbarung. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen 
Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 
Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die 
Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder 
in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. 
4. Ist in den Fällen des Nr. 3 der Kunde Unternehmer beträgt der Verzugszins 9% über dem jeweiligen 
Basiszinssatz. Weiterhin wird eine Pauschale von EUR 40,00 als Mahngebühr fällig. 
5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt bei einer Bestellung weiterhin: 
a. Ändern sich nach Vertragsschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten 
Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer 
Preisänderung berechtigt. 
b. Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises 
vor, wenn aufgrund einer Änderung der Wirtschaftslage Umstände eintreten, die den 
Einkauf des betreffenden Produkts wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der 
Preisvereinbarung verteuern. In diesem Fall kann der Kunde binnen zwei Wochen nach 
Mitteilung der Preiserhöhung die von der Preiserhöhung betroffenen Artikel stornieren. 


§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte 

1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig 
festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch 
berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend 
macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein 
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 
2. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch 
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden ganz oder teilweise gefährdet wird (z.B. durch Antrag 
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir zur Leistungsverweigerung und nach 
Verstreichen einer angemessen gesetzten Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei 
Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den 
Rücktritt sofort erklären, wenn feststeht, dass der Kunde auch innerhalb einer angemessenen Frist 
nicht leisten wird. 
 


§ 5 Lieferzeit 

1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine 
bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. 
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße 
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt 
vorbehalten. 
3. Der Besteller kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen 
Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. 
Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn 
wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist 
zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der 
Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. 
4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, 
so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger 
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem 
Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe 
überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen 
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den 
Besteller über, in dem dieser in Annahme-oder Schuldnerverzug gerät. 
5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben 
unberührt. 
6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer dieses Ereignisses und 
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die gilt auch dann, wenn solche Ereignisse 
während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, 
handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht 
verschuldete Betriebsstörungen (z.B. Feuer) sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne 
von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. 
Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Vorlieferanten 
eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausübung des Vertrages für eine der 
Vertragsparteien unzumutbar, was insbesondere bei Verzögerung von mehr als 6 Monaten der Fall 
ist, so kann der Kunde die Aufhebung des Vertrages erklären. 


§ 6 Gefahrübergang 

1. Bei allen Bestellungen, bei denen der Kunde Unternehmer ist, geht mit der Übergabe der 
bestellten Ware an die Post oder einen Spediteur oder einen Frachtführer, die Gefahr des 
zufälligen Untergangs der Ware auf ihn über. Dies gilt auch für das Risiko einer Beschlagnahme der 
Ware. 

2. Die von einem Unternehmer bestellte Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen 
Kostenübernahme während des Transportes versichert. 


§ 7 Eigentumsvorbehalt 

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher 
Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns das Eigentum 
an der Ware solange vor, bis unsere gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem 
Unternehmer aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen erfüllt sind. 
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die 
Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs-und Inspektionsarbeiten durchgeführt 
werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum 
noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, 
wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit 
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage 
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 
3. Die Be-und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens 
und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der 
vormaligen Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns 
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen 
Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten 
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die 
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt 
als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene 
Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den 
Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der 
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese 
Abtretung schon jetzt an. 
4. Für Kunden, die Unternehmer sind, ist abweichend von Nr. 3 bis zum Übergang des Eigentums eine 
Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Ware nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig; 
eine Zustimmung erfolgt nur unter der Maßgabe, dass die Kaufpreisforderung für die 
weiterveräußerte Ware an uns abgetreten wird bzw. sich das Vorbehaltseigentum auf verarbeitete 
Ware erstreckt. 
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, 
soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge 

1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen 
Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort 
enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. 
2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte 
Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die 
Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren 
öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt 
nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung 
berechtigt sind. 
3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder 
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der 
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die 
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der 
Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den 
Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als 
fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den 
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir 
die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des 
Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der 
Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die 
Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von 
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon 
unberührt. 
5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden 
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf 
einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder 
unserer 
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem 
Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob 
fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer 
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine 
Beschaffenheits-und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser 
Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit 
beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das 
Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-und Haltbarkeitsgarantie erfasst 
ist. 

6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese 
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung 
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, 
soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei 
einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im 
Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit 
die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen 
betroffen ist. 
7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten 
Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies 
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und 
Erfüllungsgehilfen. 
8. Der Kunde hat eigene Reparaturversuche zu unterlassen. Unternimmt der Kunde eigene 
Reparaturversuche, erlöschen etwaige vertragliche Garantieansprüche. Der Kunde wird darauf 
hingewiesen, dass für Mängel, die durch unsachgemäße Reparaturversuche entstehen oder 
verschlimmert werden, keine Gewährleistungsansprüche bestehen. 
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Erhalt der Ware. Diese Frist gilt auch für 
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung 
geltend gemacht werden. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt eine 
Gewährleistungsfrist von 1 Jahr ab Erhalt der Ware. 
10. Soweit der Kunde Unternehmer ist, trifft ihn die Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Adressat einer 
Mängelrüge ist die 
MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH 

Godesberger Str. 4, 53842 Troisdorf 

Telefax: 02241 / 94 399-59 

E-mail: info@msm-industrie.de 

Unsere Geschäftszeiten sind jeweils werktags von montags bis donnerstags von 7.00-16.00 Uhr 
und freitags von 7:00 bis 13:00 Uhr. 


§ 9 Warenrückgabe 

1. Die Rückgabe neuwertiger, unveredelter Ware wird zusätzlich zu den in Nummern 2 und 3 
genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn der Kauf im Geschäft oder die Lieferung nicht 
länger als vier Wochen zurückliegt. Werkseitig einzelverpackte Waren können nach dem 
Auspacken grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Gleiches gilt für veredelte Waren. 
Soweit kein Lieferantenfehler vorliegt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Rücknahme; diese 
erfolgt, wenn überhaupt, ausschließlich im Kulanzwege zu den nachfolgend in Nummer 3 
genannten Bedingungen. 
2. Ist der Grund der Rückgabe ein Lieferantenfehler, holen wir Ware, die nicht im Geschäft 
ausgehändigt wurde, bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail 
angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die 
Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht 
überschreiten. Nach der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller 
Versandkosten ohne Abzug. Eine Rückgabe im Geschäft ist ebenfalls jederzeit möglich. Sofern 
gleichzeitig ein Mangel vorliegt, bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte davon 
unbeschadet. 
3. Liegt kein Lieferantenfehler und kein Mangel vor, können wir auf Kulanzbasis die Ware 
zurücknehmen, wobei hierauf kein Anspruch besteht. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung 
der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingskosten, mindestens aber 
abzüglich 6,90 EUR. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in 
abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte 
Waren zurücknehmen, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 50%. 
4. In den in Nr. 3 genannten Fällen sind wird weiterhin berechtigt, eine Wiedereinlagerungspauschale 
zu berechnen. Diese berechnet sich nach voraussichtlicher Verweildauer im Lager und belegter 
Regallagerfläche. 


§ 10 Haftung für Vermittlung von Dienstleistungen 

Soweit die MSM Wälzlager und Industriebedarf GmbH Dienstleistungen oder andere Leistungen 
vermittelt, kommen die jeweiligen Verträge nur mit dem Anbieter der Dienstleistungen zustande. 
Die Anbieter der Dienstleistungen sind insbesondere keine Erfüllungsgehilfen der MSM Wälzlager 
und Industriebedarf GmbH. Bei der Vermittlung der Dienstleister haftet die MSM Wälzlager und 
Industriebedarf GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei einer Verletzung 
von Leben, Körper oder Gesundheit und für Ansprüche nach dem 
Produkthaftungsgesetz. 


§ 11 Schlichtung 

Wir bemühen uns jederzeit um ein Einvernehmen mit dem Kunden und stehen Ihnen auch bei
mangelhafter Ware für Rückfragen zur Verfügung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, sie darauf
hinzuweisen, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung

(OSPlattform) bereit stellt, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die


MSMWälzlager und Industriebedarf GmbH ist jedoch nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

§ 12 Sonstiges 

1. Für den Vertrag gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB /HGB. 
Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über 
den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) wird ausgeschlossen. 
2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder 
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – 
auch internationaler – 
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden 
Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen 
Gerichtsstand des Käufers zu erheben. 
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen 
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit aller 
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 
Hinweis nach § 18 Batteriegesetz: 

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, 

• dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden 
  können, 
• dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und 
• dass Produkte mit dem unten folgenden Symbol einer gesonderten Entsorgung für 
  Altbatterien zugeführt werden müssen. Wir weisen darauf hin, dass der Zusatz Hg für ein 
  Produkt steht, das mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthält, der Zusatz Cd für ein 
  Produkt, das mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthält und der Zusatz Pb für ein Produkt, 
  das mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthält.