Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
(Datum der letzten Änderung: 10.07.2024)
Wir begrüßen Sie im Geschäft der MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH. Bitte beachten Sie, dass
für sämtliche Verträge, die Sie mit uns schließen, unsere nachfolgend genannten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten. Bitte beachten Sie auch die hier getroffenen Regelungen für
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich in ihrer jeweiligen Fassung für alle mit uns
geschlossenen Verträge. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir haben ihrer Gültigkeit ganz oder teilweise schriftlich im Einzelfall zugestimmt.
2. Sofern wir die von Ihnen gewünschte Ware nicht im Lager vorrätig haben sollten, können Sie diese
auch bei uns bestellen. Die vom Besteller abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot.
§ 2 Überlassene Unterlagen
1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen –
auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das
Eigentums-und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
2. Solche Unterlagen stellen, soweit nicht ausdrücklich so bezeichnet, kein Angebot dar.
§ 3 Preise und Zahlung
1. In unseren Preisen ist die gesetzlich gültige Umsatzsteuer enthalten. Rechnungen werden
unmittelbar erstellt und entweder als Ausdruck übergeben oder digital übersendet. Soweit nicht
vorhandene Ware bestellt wird, fallen keine gesonderten Entgelte an, wenn die Ware zur Abholung
in unserem Ladenverkauf bestellt wird. Ein Versand an einen anderen Ort als unserem Geschäft
erfolgt gegen gesondertes Entgelt, dessen Höhe wir Ihnen bei Bestellung mitteilen.
2. Das Entgelt wird mit der Bestellung in voller Höhe fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei
schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Entsprechend ist der Skontoabzug bei Gutschriften
zulässig. Eine Abgabe vorhandener Ware erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung. Bei Barzahlung
bitten wir unsere Kunden das Wechselgeld sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen können
nicht anerkannt werden.
3. Sofern im Einzelfall auf die Zahlung im Wege der Vorkasse ganz oder teilweise verzichtet wurde,
ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen, es sei denn es besteht eine
gesonderte Zahlungsvereinbarung. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die
Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder
in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
4. Ist in den Fällen des Nr. 3 der Kunde Unternehmer beträgt der Verzugszins 9% über dem jeweiligen
Basiszinssatz. Weiterhin wird eine Pauschale von EUR 40,00 als Mahngebühr fällig.
5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt bei einer Bestellung weiterhin:
a. Ändern sich nach Vertragsschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten
Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer
Preisänderung berechtigt.
b. Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises
vor, wenn aufgrund einer Änderung der Wirtschaftslage Umstände eintreten, die den
Einkauf des betreffenden Produkts wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der
Preisvereinbarung verteuern. In diesem Fall kann der Kunde binnen zwei Wochen nach
Mitteilung der Preiserhöhung die von der Preiserhöhung betroffenen Artikel stornieren.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch
berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend
macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden ganz oder teilweise gefährdet wird (z.B. durch Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir zur Leistungsverweigerung und nach
Verstreichen einer angemessen gesetzten Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei
Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den
Rücktritt sofort erklären, wenn feststeht, dass der Kunde auch innerhalb einer angemessenen Frist
nicht leisten wird.
§ 5 Lieferzeit
1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine
bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
3. Der Besteller kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern.
Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn
wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist
zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der
Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem
Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe
überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahme-oder Schuldnerverzug gerät.
5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben
unberührt.
6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer dieses Ereignisses und
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die gilt auch dann, wenn solche Ereignisse
während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-,
handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht
verschuldete Betriebsstörungen (z.B. Feuer) sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne
von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Vorlieferanten
eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausübung des Vertrages für eine der
Vertragsparteien unzumutbar, was insbesondere bei Verzögerung von mehr als 6 Monaten der Fall
ist, so kann der Kunde die Aufhebung des Vertrages erklären.
§ 6 Gefahrübergang
1. Bei allen Bestellungen, bei denen der Kunde Unternehmer ist, geht mit der Übergabe der
bestellten Ware an die Post oder einen Spediteur oder einen Frachtführer, die Gefahr des
zufälligen Untergangs der Ware auf ihn über. Dies gilt auch für das Risiko einer Beschlagnahme der
Ware.
2. Die von einem Unternehmer bestellte Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen
Kostenübernahme während des Transportes versichert.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns das Eigentum
an der Ware solange vor, bis unsere gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Unternehmer aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen erfüllt sind.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs-und Inspektionsarbeiten durchgeführt
werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum
noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen,
wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Die Be-und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens
und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der
vormaligen Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt
als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den
Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese
Abtretung schon jetzt an.
4. Für Kunden, die Unternehmer sind, ist abweichend von Nr. 3 bis zum Übergang des Eigentums eine
Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Ware nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig;
eine Zustimmung erfolgt nur unter der Maßgabe, dass die Kaufpreisforderung für die
weiterveräußerte Ware an uns abgetreten wird bzw. sich das Vorbehaltseigentum auf verarbeitete
Ware erstreckt.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben,
soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen
Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort
enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte
Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die
Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren
öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt
nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt sind.
3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der
Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den
Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir
die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der
Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die
Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon
unberührt.
5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder
unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine
Beschaffenheits-und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser
Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit
beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das
Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-und Haltbarkeitsgarantie erfasst
ist.
6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur,
soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei
einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im
Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit
die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
betroffen ist.
7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
8. Der Kunde hat eigene Reparaturversuche zu unterlassen. Unternimmt der Kunde eigene
Reparaturversuche, erlöschen etwaige vertragliche Garantieansprüche. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass für Mängel, die durch unsachgemäße Reparaturversuche entstehen oder
verschlimmert werden, keine Gewährleistungsansprüche bestehen.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Erhalt der Ware. Diese Frist gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt eine
Gewährleistungsfrist von 1 Jahr ab Erhalt der Ware.
10. Soweit der Kunde Unternehmer ist, trifft ihn die Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Adressat einer
Mängelrüge ist die
MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH
Godesberger Str. 4, 53842 Troisdorf
Telefax: 02241 / 94 399-59
E-mail: info@msm-industrie.de
Unsere Geschäftszeiten sind jeweils werktags von montags bis donnerstags von 7.00-16.00 Uhr
und freitags von 7:00 bis 13:00 Uhr.
§ 9 Warenrückgabe
1. Die Rückgabe neuwertiger, unveredelter Ware wird zusätzlich zu den in Nummern 2 und 3
genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn der Kauf im Geschäft oder die Lieferung nicht
länger als vier Wochen zurückliegt. Werkseitig einzelverpackte Waren können nach dem
Auspacken grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Gleiches gilt für veredelte Waren.
Soweit kein Lieferantenfehler vorliegt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Rücknahme; diese
erfolgt, wenn überhaupt, ausschließlich im Kulanzwege zu den nachfolgend in Nummer 3
genannten Bedingungen.
2. Ist der Grund der Rückgabe ein Lieferantenfehler, holen wir Ware, die nicht im Geschäft
ausgehändigt wurde, bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail
angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die
Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht
überschreiten. Nach der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller
Versandkosten ohne Abzug. Eine Rückgabe im Geschäft ist ebenfalls jederzeit möglich. Sofern
gleichzeitig ein Mangel vorliegt, bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte davon
unbeschadet.
3. Liegt kein Lieferantenfehler und kein Mangel vor, können wir auf Kulanzbasis die Ware
zurücknehmen, wobei hierauf kein Anspruch besteht. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung
der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingskosten, mindestens aber
abzüglich 6,90 EUR. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in
abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte
Waren zurücknehmen, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 50%.
4. In den in Nr. 3 genannten Fällen sind wird weiterhin berechtigt, eine Wiedereinlagerungspauschale
zu berechnen. Diese berechnet sich nach voraussichtlicher Verweildauer im Lager und belegter
Regallagerfläche.
§ 10 Haftung für Vermittlung von Dienstleistungen
Soweit die MSM Wälzlager und Industriebedarf GmbH Dienstleistungen oder andere Leistungen
vermittelt, kommen die jeweiligen Verträge nur mit dem Anbieter der Dienstleistungen zustande.
Die Anbieter der Dienstleistungen sind insbesondere keine Erfüllungsgehilfen der MSM Wälzlager
und Industriebedarf GmbH. Bei der Vermittlung der Dienstleister haftet die MSM Wälzlager und
Industriebedarf GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei einer Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit und für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Schlichtung
Wir bemühen uns jederzeit um ein Einvernehmen mit dem Kunden und stehen Ihnen auch bei
mangelhafter Ware für Rückfragen zur Verfügung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, sie darauf
hinzuweisen, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OSPlattform) bereit stellt, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die
MSMWälzlager und Industriebedarf GmbH ist jedoch nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
§ 12 Sonstiges
1. Für den Vertrag gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB /HGB.
Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über
den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) wird ausgeschlossen.
2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher –
auch internationaler –
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen
Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Hinweis nach § 18 Batteriegesetz:
Wir weisen unsere Kunden darauf hin,
• dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden
können,
• dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und
• dass Produkte mit dem unten folgenden Symbol einer gesonderten Entsorgung für
Altbatterien zugeführt werden müssen. Wir weisen darauf hin, dass der Zusatz Hg für ein
Produkt steht, das mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthält, der Zusatz Cd für ein
Produkt, das mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthält und der Zusatz Pb für ein Produkt,
das mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthält.